Rechtliche Regelungen bei Überstunden
Rechtliche Regelungen bei Überstunden
22.9.23, 11:00
Überstunden kommen praktisch in jedem Betrieb vor, oftmals gibt es jedoch keine klaren Regelungen, respektive die Regelungen werden in der Praxis nicht gelebt. Im vorliegenden Artikel wird ausgeführt, was zwingend zu beachten ist und welche Herausforderungen potenziell auf Sie als Arbeitgeber zukommen können.
Wichtig ist zwischen Überzeit und Überstunden zu unterscheiden. Überstunden sind die Stunden, die über die wöchentlich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, aber noch unter der Höchstarbeitszeit liegen. Überzeit sind jene Stunden, welche die Höchstarbeitszeit überschreiten.Hört sich kompliziert an, ist es jedoch nicht. Gehen wir davon aus, dass Sie mit Ihren Mitarbeitenden eine reguläre Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart haben und die Höchstarbeitszeit in Ihrer Branche 45 Stunden beträgt. Wenn Ihre Mitarbeiter nun 45 Stunden arbeiten, dann sprechen wir von Überstunden. Sollten mehr als 45 Stunden in einer Woche geleistet werden, dann sprechen wir von Überzeit.
Die Höchstarbeitszeit ist im Übrigen gesetzlich geregelt und beträgt 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels und 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer (Artikel 9 des Arbeitsgesetzes).
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten, sofern diese den Arbeitnehmenden zugemutet werden können. Grundsätzlich sind sowohl Überstunden wie auch Überzeit durch den Arbeitgeber zu vergüten oder zu kompensieren. Diese Vergütungen sollten im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, gleiches gilt auch, wenn auf eine Vergütung verzichtet wird.
Von Gesetzes wegen gilt für höhere leitende Angestellte, dass keine Vergütung für geleistete Überstunden und Überzeit ausbezahlt wird und auch keine zeitliche Kompensation geschuldet ist, ausser dies wird explizit anders geregelt im Arbeitsvertrag. Dies gilt, weil die höheren leitenden Angestellten nicht unter das Arbeitsgesetz fallen.
Alle anderen Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Vergütung oder Kompensation, ausser dies wird im Vertrag anders geregelt.
Damit die wöchentliche Höchstarbeitszeit (45 Stunden in unserem Beispiel) überschritten werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die in Artikel 12 des Arbeitsgesetzes geregelt sind. Grundsätzlich kann man sagen, dass Dringlichkeit bestehen muss oder ausserordentlich viel Arbeit ansteht. Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz gewisse Obergrenzen vorschreiben, die im Jahr nicht überschritten werden dürfen. Grundsätzlich darf die Überzeit pro Tag nicht mehr als 2 Stunden betragen und auf ein Kalenderjahr hochgerechnet für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 170 Stunden betragen (Ausnahme sind Arbeitsnehmer mit einer Höchstarbeitszeit von 50 Stunden, dort beträgt das Maximum 140 Stunden).
Wichtig ist zu beachten, dass für Überzeitarbeit Lohnzuschläge zu entrichten sind, ausser die Überzeitarbeit wird mit Freizeit in der gleichen Dauer kompensiert (Artikel 13 des Arbeitsgesetzes).
Aufgrund der Vielzahl der Regelungen und einer doch nicht zu unterschätzenden Komplexität ist es ratsam, sich frühzeitig über das Thema zu informieren und entsprechende schriftliche Regelungen zu erlassen, so dass Sie als Unternehmern, im Falle eines Rechtsstreits, auf der sicheren Seite sind.
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