Steuerlichte Betrachtung Pauschalspesen
Steuerlichte Betrachtung Pauschalspesen
18.8.23, 11:30
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom Oktober 2022 (BGE 148 II 504) festgehalten, dass die Steuerbehörden Pauschalspesen eines genehmigten Spesenreglements akzeptieren müssen.
Durch einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Oktober 2022 wurde bestätigt, dass Steuerbehörden die gemäss Spesenreglement bezahlten Pauschalspesen nicht überprüfen dürfen.
Konkret ging es um einen Fall, in dem Steuerbehörden des Wohnsitzkantons des Arbeitnehmers die geltend gemachten Abzüge im Rahmen der privaten Steuererklärung nicht akzeptierten. Der Arbeitnehmer zog den Entscheid weiter ans Kantonsgericht und erhielt grossmehrheitlich recht. Die Steuerverwaltung zog den Fall anschliessend ans Bundesgericht weiter und das Bundesgericht stützte die Entscheidung des Kantonsgerichts Waadt.
Der Entscheid zeigt die Wichtigkeit, ein Spesenreglement durch die kantonalen Behörden freigeben zu lassen, denn dadurch entsteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Durch den Entscheid des Bundesgericht wird dies nochmals bekräftigt, dass auch die Steuerämter der Wohnsitzkantone Ihrer Mitarbeitenden das bewilligte Spesenreglement akzeptieren müssen und einzig und alleine prüfen können, ob die deklarierten Einkommen und Abzüge dem Spesenreglement entsprechen, nicht jedoch, ob diese den tatsächlich angefallenen Kosten entsprechen.
Sollte Ihre Unternehmung noch kein freigegebenes Spesenreglement haben, empfehlen wir Ihnen ein solches beim Steueramt einzugeben und bewilligen zu lassen, oder andernfalls den Standard des jeweiligen Kantonalen Steueramts zu nutzen. Falls Sie dazu Hilfe benötigen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, dies ist schnell gemacht und erspart Ihnen und Ihren Arbeitnehmenden möglichen Ärger in Zukunft.
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